Hauptmenü
Zungenrede zur Selbstauferbauung
Klassifizierung: Sonderlehre
Kurzbeschreibung
Zungenrede bzw. Sprachreden wird in charismatischen Gemeinden vielfältig getätigt. Vorherrschend ist die Ansicht, dass es eine Zungensprache zur Selbstauferbauung gibt und eine Zungensprache für die Gemeinde. Erstere ist nicht auszulegen und wird in Anbetung, im Gebet, im privaten Bereich usw. eingesetzt. Die andere ist mit Auslegung in der Gemeinde genutzt.
Die Ansicht, Zungensprache dient der Selbstauferbauung wird zumeist begründet mit:
1Kor 14,4 Wer in Zungen redet, erbaut sich selbst; wer aber weissagt, erbaut die Gemeinde.
bei folgenden Gruppierungen anzutreffen
alle Arten von charismatisch-
Linkseiten
siehe Links bei Zungenrede
Beurteilung der Sonderlehre
Begründung
Egal, wie man zur Zungenrede steht, es trifft kein zentrales Heilsthema und ist daher nur als Sonderlehre bzw. je nach Standpunkt als Falschlehre anzusehen.
Wenn man den oben zitierten Vers liest, ist klar die Selbstauferbauung aus dieser Stelle abzuleiten. Jedoch ist das Wesen des Irrtums immer das Weglassen des Zusammenhangs. In dem gesamten Zusammenhang der Belehrung über die Geistesgaben in 1. Kor. 12-
Geistesgaben sind vom Hl. Geist gegeben
Geistesgaben sind dazu da, die Gemeinde aufzuerbauen. Ziel und Berechtigung aller Geistesgaben ist daher die Stärkung, Auferbauung der Gemeinde
In diesem Blickwinkel macht in Kap. 14 Paulus den Vergleich von Weissagung und Zungenrede und betont immer wieder, dass Zungenrede die Gemeinde weder auferbaut, noch verständlich ist, noch irgendwie der Gemeinde hilft, außer es erfolgt die Zungenrede mit Auslegung=Übersetzung.
Auch dieser oben zitierte Vers ist hier gleich. Die Selbstauferbauung des Zungenredners wird der Auferbauung der Gemeinde durch Weissagung gegenüber gestellt. Daher ist die Selbstauferbauung nicht Zweck und Absicht der Zungenrede, sondern ein Mißbrauch, eine falsch genutzte Gabe.
Zungenrede ohne Auslegung/Übersetzung ist fruchtlos für den Zungenredner selbst, viel mehr aber auch für die Gemeinde
Daher ist aus der Aussage von 1. Kor. 12-
Jedoch macht Paulus hier in dem letzten Abschnitt auch praktische Vorgaben: In 1. Kor. 14,27 begrenzt er die Zahl der Zungenredner (wie auch der Propheten) und schränkt zudem ein, dass nur mit Auslegung in der Gemeinde diese Gabe eingesetzt werden darf. OHNE Ausleger muss er in der Gemeinde schweigen und darf für sich und zu Gott reden, aber nicht in der Gemeinde. Insofern ist als Ausnahmefall hier ein privates Zungenreden impliziert. Jedoch ist das weder der Normalfall noch Sinn der Geistesgabe. Daher ist die Selbstauferbauung kein Zweck der Zungenrede, sondern bestenfalls eine Notsituation, weil kein Ausleger für die Gemeinde da ist.